Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Reichen Sie bitte die vorhanden Unterlagen ein und teilen Sie uns mit, bis wann Sie die restlichen Unterlagen einreichen können.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt 15 Tage und ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen dem Gesamtaufkommen und der Mitarbeiterverfügbarkeit. Bitte sehen Sie vorher von Anfragen ab.
Wenn die Bearbeitungszeit überschritten ist, kann Ihnen auch unser Servicecenter unter der Telefonnummer 7503-100 nähere Auskünfte geben.
Informationen zu einem geplanten Umzug finden Sie hier.
Informationen zu den Bestandteilen des Regelbedarfs finden Sie hier.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/zusammensetzung-bedarfe
Grundsätzlich ist es bei Terminen im Jobcenter wie bei einem Arbeitsverhältnis: Wer nicht krankgeschrieben ist, muss kommen.
Andernfalls gilt:
- Teilen Sie uns sofort per Telephon oder digital mit, wenn sie krank sind und zum Termin nicht kommen können. Falls Sie die Durchwahl-Nr. Ihres Ansprechpartners nicht haben sollten, wählen Sie die Hotline-Nr. 7503 - 503.
- Gehen Sie zu Ihrem Arzt und verlangen Sie eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ kurz AUB.
Achtung: Seit Einführung der elektronischen AUB bekommen Sie von Ihrem Arzt erstmal nur eine AUB für Sie persönlich, auf der die Diagnose steht.
Verlangen Sie ausdrücklich auch eine „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“, auf der die Diagnose nicht steht. Beide AUB bekommen Sie von Ihrem Arzt wie bisher kostenlos!
- Geben Sie die AUB ohne Diagnose innerhalb von drei Werktagen im Jobcenter ab. Wenn Sie keine AUB in der Ausfertigung für den Arbeitgeber haben, lassen Sie dem Jobcenter eine Kopie der persönlichen AUB zukommen, bei der Sie vorher die Diagnose auf der unteren Blatthälfte schwärzen, abdecken oder abschneiden können.
Wenn Sie die AUB nicht innerhalb von drei Werktagen im Jobcenter abgeben, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Leider steht das elektronische AU-Verfahren, mit dem die Krankmeldung direkt vom behandelnden Arzt abgerufen werden kann, den Jobcentern nicht vor 2024 zur Verfügung. Dies hat technische Gründe, die nicht von den Jobcentern zu verantworten sind. Wir bitten dafür um Verständnis.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass Ihnen alle Tätigkeiten zugemutet werden können, zu denen Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Stellenangebot kontaktieren Sie bitte Ihren persönlicher Ansprechpartner bei der Arbeitsvermittlung. Falls Sie von diesem keine Durchwahl oder persönliche E-Mail-Adresse erhalten haben, können Sie hierfür unter 7503 – 100 unser Service-Center nutzen.
Damit die "Probearbeit" nicht als "Schwarzarbeit" interpretiert werden kann, kontaktieren Sie bitte unbedingt vor Beginn der geplanten Tätigkeit Ihren persönlicher Ansprechpartner bei der Arbeitsvermittlung. Auf diese Weise können Sie alles klären.
Falls Sie von Ihrem Ansprechpartner keine Durchwahl oder persönliche E-Mail-Adresse erhalten haben, können Sie dafür unter 7503 – 100 unser Service-Center nutzen.
Jede sogenannte „Ortsabwesenheit“ müssen Sie vorher mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsvermittlung absprechen. Falls Sie von diesem keine Durchwahl oder persönliche E-Mail-Adresse erhalten haben, können Sie dafür unter 7503 – 100 unser Service-Center nutzen.Im Versäumnisfall können Ihnen Leistungskürzungen z.B. wegen fehlender Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit entstehen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu gewähren, wenn Sie eingestellt werden. Dafür gibt es aber keine Pauschalen, sondern nur Entscheidungen für den Einzelfall. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsvermittlung oder veranlassen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber, dies zu tun - denn den Antrag selber muss der Arbeitgeber stellen.
Falls Sie von Ihrem Ansprechpartner keine Durchwahl oder persönliche E-Mail-Adresse erhalten haben, können Sie unter 7503 – 100 unser Service-Center nutzen.