Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich will Bürgergeld beantragen. Was muss ich tun?

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Welche Unterlagen werden zwingend für die Bewilligung benötigt?

- Ausgefüllte Antragsformulare (HA, EK, ggf. KI und WEP, ggf. KdU)

- Ausweis / Pass

- Fiktionsbescheinigung oder Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass der Aufenthaltstitel bestellt ist

- Meldebescheinigung

- Bankverbindung eines deutschen Kontos und Kontoauszüge ab Eröffnung/ ab 1. Willkommenskontoauszug.

- Zur Prüfung von Unterkunftskosten benötigen wir entsprechende Nachweise über die Wohnung.

Wer stellt mir eine Fiktionsbescheinigung aus bzw. den Aufenthaltstitel?

Melden Sie sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Fürth. Für die Beantragung müssen Sie online einen Termin vereinbaren.
Adresse: Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth

Meine Krankenkasse schickt mich wegen der Beantragung der Sozialversicherungsnummer zum Jobcenter. Was soll ich tun?

Bitte teilen Sie uns dies kurz schriftlich oder über jobcenter.digital / per Mail mit. Nennen Sie uns bitte Ihre Krankenkasse.

Was ist, wenn ich die Unterlagen bis zur gesetzten Frist nicht einreichen kann?

Reichen Sie bitte die vorhandenen Unterlagen ein und teilen Sie uns mit, bis wann Sie die restlichen Unterlagen einreichen können.

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Neuantrages für Arbeitslosengeld II beträgt 15 Tage und ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen dem Gesamtaufkommen und der Mitarbeiterverfügbarkeit. Bitte sehen Sie vorher von Anfragen ab.

Wenn die Bearbeitungszeit überschritten ist, kann Ihnen auch unser Servicecenter unter der Telefonnummer 7503-100 nähere Auskünfte geben.

Wann werden die Leistungen ausbezahlt?

Die bewilligten Leistungen werden monatlich im Voraus an Sie überwiesen.

Ich möchte umziehen. Was muss ich dabei beachten?

Informationen zu einem geplanten Umzug finden Sie hier.

Ich habe eine Wohnung gefunden. Bekomme ich eine Erstausstattung?

Informationen zum Thema Wohnungserstausstattung finden Sie hier.

Bekomme ich eine Einmalzahlung wegen der gestiegenen Energiekosten?

Die Einmalzahlung nach § 73 SGB II wird Ende Juli automatisiert ausbezahlt.

Ich benötige neue Sommer- oder Winterkleidung. Wo finde ich Hilfe?

Adressen zu sehr günstigen Second-Hand-Läden finden Sie unter:

www.fluechtlingshilfe-fuerth.de/infos-fuer-fluechtlinge/#Kleidung

Was ist Bestandteil der Regelleistung?

Informationen zu den Bestandteilen des Regelbedarfs finden Sie hier.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/zusammensetzung-bedarfe

Kann ich für mein Kind noch weitere Leistungen beantragen?

Für Ihr Kind können Sie Bedarfe aus dem Bildungspaket geltend machen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Ich möchte, dass vom Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird!

Teilen Sie uns dies schriftlich mit. Wir benötigen dazu auch Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung (BIC und IBAN) Ihres Vermieters.

Was geschieht, wenn ich bei der Betriebskostenabrechnung Geld gutgeschrieben bekomme?

Bitte legen Sie in jedem Fall Ihre Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter vor. Falls Sie Heiz- oder Betriebskosten erstattet bekommen, wird dieser Betrag im Monat nach der Rückzahlung mit den Kosten der Unterkunft verrechnet.

 

Ich beziehe Bürgergeld. Kann ich mich von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu zahlen, befreien lassen?

Ja. Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Sie erhalten das Formular auch in Sparkassen-Filialen.

Fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antrag den Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II bei (Anlage des Bewilligungsbescheides). Wichtig: Bitte unterschreiben Sie unbedingt den Antrag. Ohne Unterschrift ist er nicht gültig. Senden Sie den Antrag und den erforderlichen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Ich bin krank und kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen. Wie soll ich mich verhalten?

Teilen Sie uns umgehend mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bitte achten Sie darauf, dass diese Krankschreibung innerhalb von drei Werktagen bei uns im Jobcenter eingeht, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.