Neue Grundsicherung
Am 01.07.2026 tritt das 13. SGB II-Änderungsgesetz in Kraft.
Die Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen zwei Ziele: Sie sollen die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher machen.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsicherung.
Bitte beachten Sie: Detaillierte Informationen, die den Bereich Leistung oder Arbeitsvermittlung betreffen, sind derzeit in Bearbeitung.