Selbstständige

Sie arbeiten selbstständig oder möchten dies künftig tun?

Das Team „Selbstständige“ im Jobcenter Fürth Stadt betreut Existenzgründer und Selbständige, deren Einkünfte (noch) nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die, gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II, die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld erfüllen.

Diese Unterlagen sollten Sie als Selbstständiger (zusätzlich zu den anderen Unterlagen) zur Hand haben, wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen möchten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerberaum-Mietraumvertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise Personalkosten (z. B. durch Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten sechs Monate
  • Bei einer GmbH: Gesellschafterverträge

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie durch Ihre Selbstständigkeit Ihren gesamten Lebensunterhalt langfristig sichern können.

Das Jobcenter gleicht keine fehlenden Einnahmen oder Verluste, die durch die Selbstständigkeit entstehen können, aus.

Wenn Sie bereits Kunde des Jobcenters sind und planen, sich selbstständig zu machen, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung. Diese stellt dann den Kontakt zum Team Selbstständige her. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte vor Anmeldung der Selbstständigkeit Ihre Ansprechperson im Jobcenter.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Beratung von Solo-Selbstständigen, Künstlern und Freiberuflern in der Corona-Krise eine eigene Service-Hotline eingerichtet: 0800 4 5555 21.

Die Ansprechzeiten der gebührenfreien Hotline sind von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr.

Hier können Sie sich zu verschiedenen Hilfsleistungen beraten lassen, die anstatt oder zusätzlich zu SGB II-Leistungen beantragt werden können.