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aus Ihrem Jobcenter Fürth Stadt

Jobturbo

Im November letzten Jahres startete der so genannte Jobturbo.

Dabei sollen die Absolventinnen und Absolventen aus den Integrationskursen so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und weiter qualifiziert werden. Wir als Jobcenter können dabei parallel zur Arbeitsaufnahme mit Förderangeboten unterstützen, die das fachliche Sprachniveau weiter steigern. Spracherwerb und der Einstieg in den Job sollen idealerweise im Gleichschritt – nebeneinander – erfolgen.

Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an oder gehen auf unseren lokalen Arbeitgeber-Service (AG-S) zu, der den Jobturbo arbeitgeberseitig betreut.

Hier finden Sie die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rund um den Jobturbo.

Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab 01. Juli 2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr ab, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Hier steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres beruflichen Integrationsziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft kommen, haben Sie oder Ihre Integrationsfachkraft die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Gegenstand des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans sein, keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.

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Energieabrechnungen 2022/23

 

Heizkosten

Die Heizkosten sind wichtig für die Berechnung des Bürgergelds. Bitte reichen Sie Ihre Heizkostenabrechnung nach Erhalt unverzüglich beim Jobcenter ein.

Sie erhalten nach Prüfung und Bearbeitung dann eine Information, wie sich die Heizkostenabrechnung auf Ihre Leistungshöhe auswirkt.

Stromkosten

Die Kosten für den Haushaltsstrom sind bereits im Regelbedarf nach § 20 SGB II enthalten. Eine Änderung der Kosten für Haushaltsstrom wirkt sich normalerweise nicht auf die Höhe Ihres Leistungsanspruchs aus.

In folgenden Fällen ist Ihre Stromabrechnung aber trotzdem wichtig für die Jobcenter-Leistungen:

  • Überweist das Jobcenter Ihren Abschlag direkt an die Infra, benötigen wir für eine Anpassung der Direktzahlung Ihre Infra Abrechnung.

  • Heizen Sie mit Strom, benötigen wir Ihre Stromabrechnung ebenfalls für eine Anpassung der Leistungen. Bei Nachtspeicheröfen ist auf Ihrer Infra-Abrechnung normalerweise ein Tarif HT und NT ausgewiesen.

Sehr hohe neue Abschläge?

Ab 01.03.2023 soll rückwirkend zum 01.01.2023 die sogenannte „Gas- und Strompreisbremse“ greifen. Viele Energieanbieter haben in ihren Jahresverbrauchsabrechnungen die Preisbremse bei den neuen Abschlägen noch nicht berücksichtigt.

Die infra fürth gmbH hat angekündigt, dass in den nächsten Wochen die Schreiben mit den angepassten Abschlägen an betroffene Haushalte versandt werden.

Reichen Sie das Anpassungsschreiben mit den neuen Abschlägen unmittelbar nach Erhalt im Jobcenter ein.

Sehr hohe Nachzahlung?

Falls Ihre Abrechnung eine sehr hohe Nachzahlung ausweist, die Sie nicht fristgerecht bezahlen können, dann wenden Sie sich bitte vor Ende der Zahlungsfrist an Ihren Energieanbieter.

Für Heizkosten reicht Ihnen gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis Sie weitere Informationen haben, wieviel das Jobcenter berücksichtigt.

Bei hohen Nachzahlungen für Haushaltsstrom empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Stromanbieter eine Ratenvereinbarung zu treffen.

Wichtig ist, dass Sie den Kontakt zu Ihrem Anbieter aufnehmen, bevor die Zahlungsfrist auf der Abrechnung abläuft.

Bei einem hohen Stromverbrauch empfehlen wir Ihnen außerdem den kostenlosen Stromsparcheck der ifa Fürth. Über den Stromsparcheck können Sie auch weitere kostenlose Hilfen und Produkte erhalten.

Bürgergeld

Die wesentlichsten Änderungen sind für Sie hier zusammengefasst.

 

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Foto zeigt wehende ukrainische Flagge

Hinweise für ukrainische Flüchtlinge

Hier finden Sie Informationen für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II (SGB II) in ukrainischer und deutscher Sprache.

 

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